Du hast eine US-LLC gegründet oder planst es – großartig! Doch wie sieht es mit der Besteuerung aus, wenn Du in Deutschland lebst und Deine LLC in den USA als „disregarded entity” (durchlässige Gesellschaft) geführt wird?
Keine Sorge, in diesem Artikel führen wir Dich Schritt für Schritt durch die wichtigsten Aspekte: Was bedeutet „disregarded entity“? Wie wird Dein Gewinn in den USA und in Deutschland besteuert? Welche Pflichten hast Du hierzulande? Und wie vermeidest Du eine doppelte Besteuerung?
Inhalt
Was ist eine „disregarded entity“?
Eine US-LLC (Limited Liability Company) kann für steuerliche Zwecke als „disregarded entity“ eingestuft werden. Das bedeutet, sie ist transparent – ähnlich einer deutschen GbR: Gewinne und Verluste fließen direkt durch auf den wirtschaftlich Berechtigten.
In den USA wird die LLC also nicht auf Ebene der Gesellschaft besteuert, sondern die Erträge werden unmittelbar dem Mitglied (Single-Member) zugerechnet.
Steuerliche Behandlung in den USA
- Keine Körperschaftsteuer auf LLC-Ebene (bei Single-Member-LLC als disregarded entity).
- Dein Gewinn wird auf Deiner persönlichen US-Steuererklärung (Form 1040, Schedule C) erfasst.
- Gegebenenfalls fallen Selbstständigenabgaben (Self-Employment Tax) an (ca. 15,3 % auf den Gewinn).
Beispiele für Tätigkeiten ohne US-Einkommensteuer, wenn keine Betriebsstätte in den USA vorhanden ist:
- Digitale Beratungsleistungen (z. B. Marketing- oder IT-Consulting), die komplett aus Deutschland erbracht werden.
- Software-Entwicklung und -Wartung, bei der der Code in Deutschland erstellt und remote bereitgestellt wird.
- Content Creation (Bloggen, YouTube-Videos, Social Media Management), solange alle Inhalte und Services von Deutschland aus entstehen.
- Online-Kurse und Webinare, die über das Internet angeboten werden und keine physische Präsenz oder feste Einrichtung in den USA erfordern.
Hierbei greift in der Regel kein US-Permanent Establishment (Betriebsstätten-Begriff), sodass auf Bundesebene häufig keine US-Einkommensteuer anfällt.
Steuerliche Behandlung in Deutschland
Als in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger musst Du Dein weltweites Einkommen in Deiner deutschen Einkommensteuererklärung angeben. Bei einer disregarded LLC gilt Dein Gewinn in Deutschland als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), wenn Du nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht auftrittst:
- Einkommensteuer:
- Dein Gewinn wird zum persönlichen Steuersatz versteuert (bis zu 45 % Spitzensteuersatz + 5,5 % Solidaritätszuschlag).
- Gewerbesteuer:
- Fällt an, wenn Dein Gewinn den Freibetrag von 24.500 € übersteigt.
- Die Gewerbesteuer wird auf Ebene der Gemeinde je nach Hebesatz (typisch 300 – 600 %) erhoben.
- Anrechnung der Gewerbesteuer auf Deine Einkommensteuer (bis zu maximal 3,8 % des Gewerbeertrags).
- Anlage AUS:
- Trage Deine US-Einkünfte in der Anlage AUS (Ausländische Einkünfte) ein.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) USA-Deutschland
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den USA und Deutschland stellt sicher, dass Deine LLC-Einkünfte nicht doppelt besteuert werden:
- Die USA kann Betriebsstätten-Gewinne besteuern.
- Deutschland rechnet eine mögliche US-Quellensteuer an Deine deutsche Steuer an (Progressionsvorbehalt bleibt jedoch).
- Häufig fällt in den USA gar keine Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen an, wenn es sich um eine disregarded LLC handelt.
Wahl der Besteuerungsform: Pass-Through vs. Kapitalgesellschaft
Standardmäßig ist Deine Single-Member-LLC in den USA eine disregarded entity (Pass-Through). Das bedeutet, Gewinne und Verluste werden direkt auf Dich als Gesellschafter übertragen und in Deutschland wie eine Personengesellschaft (z. B. GbR) behandelt.
In manchen Fällen kann es jedoch steuerlich sinnvoll sein, Deine LLC wie eine Kapitalgesellschaft zu strukturieren – etwa um die US-Körperschaftsteuer oder spezielle Abzüge zu nutzen.
Option zur Kapitalgesellschaftsbesteuerung:
- Über Form 8832 (Entity Classification Election) oder Form 2553 (S-Corp Election) kannst Du wählen, Deine LLC in den USA als C-Corp oder S-Corp zu besteuern.
- C-Corp-Election: Die LLC zahlt Körperschaftsteuer in den USA (aktuell 21 %), Deine Ausschüttungen werden als Dividenden behandelt. In Deutschland gilt sie dann als Körperschaft (§ 8b KStG).
- S-Corp-Election: Vermeidet in der Regel Self-Employment Tax, bleibt aber auf Ebene der Gesellschafter transparent. Eine direkte Anerkennung in Deutschland erfolgt meist als pass-through, kann jedoch durch DBA-Regelungen komplex sein.
Tipp: Prüfe frühzeitig mit einem Steuerberater, welche Wahl für Dein Geschäftsmodell steuerlich optimal ist, um Doppelbesteuerung und unerwartete Abgaben zu vermeiden. Prüfe frühzeitig mit einem Steuerberater, welche Wahl für Dein Geschäftsmodell steuerlich optimal ist, um Doppelbesteuerung und unerwartete Abgaben zu vermeiden.
Praktische Pflichten für Dich in Deutschland
In diesem Kapitel erfährst Du, welche praktischen Pflichten in Deutschland auf Dich zukommen, wenn Du mit Deiner US-LLC tätig wirst:
- Einkommensteuererklärung** inkl. Anlage G (Gewerbebetrieb) & Anlage AUS
- Gewerbeanmeldung (sofern gewerblich)
- Umsatzsteuervoranmeldungen & -erklärung (falls Du in Deutschland steuerpflichtige Umsätze generierst)
- Dokumentation: Auszüge des US-Bankkontos, Gewinnermittlung nach US-GAAP bzw. US-Steuerrecht, Übersetzungen ins Deutsche
Tipp: Nutze unseren LLC-Gründungsservice von Capital Creator, um Deine US-LLC schnell und unkompliziert aufzusetzen – von der Anmeldung bis zur jährlichen Verlängerung. So startest Du sorgenfrei in Dein internationales Business! >> Zum Gründungsservice
Ab wann solltest Du einen US-Steuerberater hinzuziehen?
Der richtige Zeitpunkt für einen US-Steuerberater kann viel Stress und Kosten sparen. Ziehe professionelle Hilfe in Betracht, wenn einer der folgenden Punkte auf Dich zutrifft:
- Gründung Deiner LLC: Schon bei der Wahl der Unternehmensstruktur (Disregarded Entity vs. Corporation) lohnt sich frühzeitige Beratung, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
- Erste Einkünfte in den USA: Sobald Du Umsätze aus US-Quellen erzielst oder Gewinne deklarieren musst, kann ein US-Experte helfen, Form 1040, Schedule C und mögliche Quartalszahlungen korrekt anzulegen.
- Komplexe Geschäftsmodelle: Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, physischen Warenexporten oder wenn Du Mitarbeiter in den USA beschäftigst, benötigst Du Spezialwissen zum Thema Betriebsstätte und Beschäftigungssteuern.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Wenn Du US-Quellensteuern anrechnen lassen oder den Progressionsvorbehalt optimieren möchtest, hilft ein DBA-affiner Berater, Deine Steuerlast zu minimieren.
- Wachstum & Skalierung: Ab einem Jahresgewinn von ca. 100.000 USD oder bei weiteren Gesellschaftsformen (z. B. Wahl zur Corporation) solltest Du einen Experten hinzuziehen, um mögliche Steuerstrategien (Retained Earnings, Qualified Business Income Deduction etc.) optimal zu nutzen.
Mit einem US-Steuerberater schaffst Du Dir Klarheit, vermeidest Fehler und schützt Dich vor teuren Nachforderungen.
Fazit
Die LLC als disregarded entity bietet Dir Flexibilität und Haftungsbegrenzung, führt aber zu komplexen steuerlichen Pflichten in Deutschland. Dein Gewinn wird in den USA meist nicht auf Gesellschaftsebene besteuert, sondern direkt Dir zugerechnet – und fließt in Deine deutsche Einkommen- und Gewerbesteuer ein.
Dank des DBA vermeidest Du Doppelbesteuerung, musst aber sorgfältig Deine US-Ergebnisse in der Anlage AUS deklarieren. Mit dem richtigen Know-how und einem guten Steuerberater hast Du jedoch ein mächtiges Finanzierungs- und Strukturierungsinstrument in der Hand!
FAQ
1. Muss ich in den USA eine Steuererklärung abgeben?
Ja, als Single-Member-LLC gibst Du in der Regel die Form 1040 mit Schedule C ab, selbst wenn in den USA keine Steuer anfällt.
2. Wann wird Gewerbesteuer fällig?
Wenn Dein Gewinn aus der LLC in Deutschland den Freibetrag von 24.500 € p.a. übersteigt, zahlst Du Gewerbesteuer, abhängig vom Hebesatz Deiner Gemeinde.
3. Gelten US-Social Taxes für mich als in Deutschland ansässigen LLC-Inhaber?
Nein. Die US Self-Employment Tax (Social Security und Medicare) wird nur von US-Personen bzw. US-Residenten erhoben. Als deutscher Steuerresident ohne US-Green-Card und ohne US-Einkommen aus einer dortigen Betriebsstätte entfällt diese Pflichtabgabe in den USA komplett.
4. Was ist der Progressionsvorbehalt?
Im Rahmen des DBA wird die mögliche US-Quellensteuer angerechnet. Dein deutscher Steuersatz kann aber wegen der US-Einkünfte steigen (Progressionsvorbehalt).
5. Kann ich die LLC auch in Deutschland wie eine Kapitalgesellschaft behandeln?
Standardmäßig wird Deine Single-Member-LLC als steuerliche Durchlaufgesellschaft (Pass-Through) behandelt, sodass Gewinne direkt bei Dir als Personengesellschaft versteuert werden. Alternativ kannst Du per Election eine Kapitalgesellschaftsstruktur wählen, um US-Corporate-Tax zu nutzen und steuerliche Vorteile zu erzielen.
6. Brauche ich einen deutschen und einen US-Steuerberater?
Ideal ist ein deutsch-amerikanischer Steuerberater, der beide Rechtskreise kennt. Alternativ arbeitet ein deutscher Berater mit einem US-Spezialisten zusammen.